VR
MEDICUS
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REGIONAL.
Es ist damit zu rechnen, dass sich die Teilzeittätigkeit in der
vertragsärztlichen Versorgung weiter durchsetzen und auch
Auswirkungen auf die Strukturen der ambulanten Versor-
gung haben wird. Der hieraus resultierende Trend zur Ko-
operation und Überörtlichkeit lässt sich am deutlichsten in
den verdichteten Bereichen erkennen. In Zukunft ist deshalb
von einer Verringerung der Anzahl der Praxisstandorte nicht
nur im ländlichen Raum, sondern auch in den Verdichtungs-
räumen auszugehen. Die Gründe hierfür liegen in der Pra-
xisstruktur: So lassen sich Teilzeitmodelle in Einzelpraxen auf
dem Land sehr viel schwerer umsetzen als in der Stadt oder
in einer Kooperation.
Trotz der aktuell insgesamt noch akzeptablen Versorgungs-
lage gestaltet es sich als immer problematischer, in ländlichen
und strukturschwachen Regionen frei werdende Arztsitze –
besonders im hausärztlichen Bereich – nachzubesetzen. Im
Frühjahr 2017 waren in Westfalen-Lippe bereits 368,5 Haus-
arztsitze unbesetzt. Wie in vielen anderen Bundesländern
gibt es daher auch in Westfalen-Lippe bereits seit Jahren
verschiedene Förderprogramme und Niederlassungskam-
pagnen, um Nachwuchsmediziner zu gewinnen und die
vertragsärztliche Versorgung dauerhaft sicherzustellen (zu
den Details vgl. Website der KVWL). Neben einer Kampag-
ne zur Niederlassungsförderung, die sich gezielt an Ärzte in
Weiterbildung in den Kliniken sowie an Studenten richtet,
bietet die KVWL eine Famulaturförderung sowie Stipendien
im Wahltertial Allgemeinmedizin des Praktischen Jahres (PJ),
eine Förderung von Weiterbildungsassistenten, Patenschaf-
ten vor und nach der Niederlassung, betriebswirtschaftliche
Beratung etc. Für die Niederlassung beziehungsweise Anstel-
lung in Städten und Gemeinden, die von einem Ärztemangel
betroffen oder bedroht sind, stehen finanzielle Fördermittel
bereit (vgl. Infobox).
Auch die Akteure auf Ebene des Bundes und der Länder
suchen gegenwärtig nach geeigneten Maßnahmen für die
Nachwuchssicherung in der Medizin. Aufgrund der aktuellen
Versorgungssituation und der Notwendigkeit, den ambulan-
ten Sektor verstärkt in das Medizinstudium einzubinden, hat
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gemeinsam mit
Bund und Ländern einen Masterplan „Medizinstudium 2020“
entwickelt, der Ende März 2017 verabschiedet wurde. Die-
ser zielt unter anderem auf eine zielgerichtete Auswahl der
Studienplatzbewerber, die Förderung der Praxisnähe sowie
die Stärkung der Allgemeinmedizin ab.
Der Masterplan beinhaltet auch eine unverbindliche Land-
arzt-Quote. Die Länder haben künftig die Möglichkeit, 10%
der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber zu vergeben,
die sich verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Wei-
terbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre
als Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung
bedrohten ländlichen Gebieten tätig zu sein. Dieser Passus
ist von Seiten der Studierenden und deren Vertretern sehr
umstritten, weshalb von einer ursprünglich verpflichtenden
Quote abgesehen wurde. In Nordrhein-Westfalen, Bayern,
Hessen, Schleswig-Holstein und dem Saarland ist fest mit der
Landarztquote zu rechnen. In vielen weiteren Bundesländern
wird gegenwärtig über die Einführung diskutiert.
Förderverzeichnis Westfalen-Lippe
Die Versorgungslage wird in Westfalen-Lippe vier-
teljährlich (hinsichtlich der Altersstruktur der Ärzte
und der Versorgungsdichte) überprüft und das
Förderverzeichnis entsprechend angepasst. Dank
dieses Frühwarnsystems können bereits vor Eintreten
einer Unterversorgung Fördermaßnahmen ergriffen
werden. Gegenwärtig umfasst das Förderverzeichnis
der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
(KVWL) die Förderstandorte: Bad Salzuflen, Borg-
holzhausen, Brilon, Burbach, Büren, Ense, Espelkamp,
Gütersloh, Halle, Isselburg, Kreuztal, Kierspe, Lage,
Löhne, Meinerzhagen, Menden, Nachrodt-Wib-
lingwerde, Neuenrade, Oelde, Olsberg, Rahden,
Rheda-Wiedenbrück, Rhede, Verl, Werdohl (jeweils
Hausärzte) und Plettenberg (Nervenärzte).
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder
teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zu-
lassung oder Anstellung sowie die Einrichtung einer
Zweigpraxis. Die Förderung umfasst Praxisdarlehen,
Umsatzgarantien oder Kostenzuschüsse. Mehr Infor-
mationen zum Förderverzeichnis Westfalen-Lippe
gibt es auf S. 13.
Quelle: KBV Grafik: Rebmann Research
Entwicklung der Anzahl angestellter Ärzte
und Psychotherapeuten in freier Praxis (Bund)
2006
2016
2013
2014
2015
2.332
15.518
11.269
12.563
14.295